AGB

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Stamp Media GmbH und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Stamp Media GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Stamp Media GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Stamp Media GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung der Stamp Media GmbH als maßgeblich.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder, der Stamp Media GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der u.a. auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragspartnern in Ansehung der gelieferten Entwürfe auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Stamp Media GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Stamp Media GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Stamp Media GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.

2.4 Die Stamp Media GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Stamp Media GmbH.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6 Die Stamp Media GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine schuldhafte Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Stamp Media GmbH zum Schadenersatz.

2.7 Die Stamp Media GmbH ist berechtigt, von ihr erstellte Entwürfe, Designs oder Layouts für den Kunden auch nach Einräumung der Nutzungsrechte an den Kunden ohne gesondertes Einverständnis als Referenz anzuführen und zu Präsentationszwecken zu nutzen.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der ges. MwSt. zu zahlen sind.

3.2 Werden Entwürfe in größerem Umfang als vereinbart genutzt, ist die Stamp Media GmbH berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.2 Die Stamp Media GmbH ist berechtigt, etwaige zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Stamp Media GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. Stamp Media GmbH tritt in kein eigenes Vertragsverhältnis zum Anbieter der Fremdleistungen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Stamp Media GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Stamp Media GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.

4.4 Auslagen für techn. Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahmen

5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung rein netto.5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden, solange diese nicht eine Pflichtverletzung Stamp Media GmbH begründen.

5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen (z.B. bei Einlagerung der restlichen Druckunterlagen) so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von der Stamp Media GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Auslieferung.

6. Eigentumsvorbehalt etc.

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Stamp Media GmbH zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.4 Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum der Stamp Media GmbH. Ebenso behält sich die Stamp Media GmbH sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor. Diese Sicherheit Stamp Media GmbH auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr nominaler Wert ihre Forderungen nachhaltig und um mehr als 20 % übersteigt.

6.5 Eine zum Erwerb des Eigentums durch die Stamp Media GmbH etwa erforderliche Übergabe wird durch die schon jetzt getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Vertragspartner der Stamp Media GmbH die Sache wie ein Entleiher für die Agentur verwahrt oder, soweit er die Sache selbst nicht besitzt, die Übergabe bereits jetzt durch die Abtretung des Herausgabeanspruches gegen den Besitzer an die Stamp Media GmbH ersetzt.

6.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie separiert und gekennzeichnet zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

6.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Stamp Media GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder Abtretung von Herausgabeansprüchen des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Alle erforderlichen Auskünfte hierzu muss der Vertragspartner auf Verlangen der Stamp Media GmbH hin sofort erteilen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch Stamp Media GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie erklärt dieses ausdrücklich schriftlich.

7. Digitale Daten

7.1 Die Stamp Media GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2 Hat die Stamp Media GmbH dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ohne entsprechende Vereinbarung ist grundsätzlich unzulässig.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Stamp Media GmbH Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Eine Produktionsüberwachung durch die Stamp Media GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Stamp Media GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Stamp Media GmbH 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Stamp Media GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einzusetzen.

9. Gewährleistung

9.1 Die Stamp Media GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, ins besondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Erkennbare Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks bei der Stamp Media GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen – die Stamp Media GmbH weist hierauf auf dem Liefer- oder Begleitschein ausdrücklich hin.

10. Haftung

10.1 Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der Stamp Media GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Stamp Media GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist die Haftung bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Stamp Media GmbH zwingend gesetzlich haftet, nämlich bei Körper- oder Gesundheitsschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Stamp Media GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Stamp Media GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die Stamp Media GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Der Auftraggeber stellt die Stamp Media GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Stamp Media GmbH stellen wegen eines schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.4 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.5 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Stamp Media GmbH nicht.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Stamp Media GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits be- gonnene Arbeiten.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Stamp Media GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Stamp Media GmbH übergebenen Vorlagen im zur Bearbeitung erforderlichen Umfang berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Stamp Media GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz der Stamp Media GmbH.

12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3 Es gilt im übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Gerichtsstand ist Kiel, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Stamp Media GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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